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Reihe »Aufsätze zur Dreiteilungshypothese« - Nr. 21
Ein Zentralbegriff in der Gesamttheorie zur Dreiteilungshypothese ist der »Unterschied«.
Die drei Teile einer Dreiteilung unterscheiden sich hypothesengemäß allseitig
voneinander wie durcheinander, wobei ein jedes dieser Teile der »Unterschied«
für die jeweils anderen beiden Teile als dadurch darin Unterschiedene ist.
Formal wurde »Unterschied« dafür eineindeutig definiert als dasjenige Erfahrbare,
welches in dessen Erfahrbarkeit zwei andere Erfahrbare
überhaupt erst zu ebenso solchen Erfahrbaren macht
und ohne welches solche ebenso keine Erfahrbaren sind.
Auf Basis der untersuchungsanfänglichen Gleichsetzung von Erfahrenem und Verschiedenem,
in der Grunderfahrung der Welt als die einer Vielheit von Verschiedenem,
lässt sich »Unterschied« so verstehen als eine gewissermaßen allgemeine ontologische Eigenschaft,
die jedem erfahrbar Verschiedenen (mithin jedem Seienden - gemäß Existenzpostulat) zukommt,
wodurch alles erfahrbar Unterschiedene ebenso erfahrbar Unterscheidendes,
also erfahrbarer »Unterschied« ist.
Für die praktische Bestimmung von »Unterschieden« folgt daraus,
dass wir mit einer hypothesengemäßen Dreiteilung immer auch schon
alle drei zugehörigen Unterschiede gefunden haben,
sowie dass wir mit jedem Unterschiedenen auch immer schon einen »Unterschied« gefunden haben,
den wir allerdings gegebenenfalls noch einer entsprechenden Dreiteilung korrekt zuzuordnen haben.
I. Der »Unterschied« in der Grunderfahrung -
II. Der »Unterschied« in der statischen Dreiteilung -
III. Der »Unterschied« in der dynamischen Dreiteilung -
IV. Der »Unterschied« zwischen beliebig Verschiedenen -
V. Der »Unterschied« zwischen in jeder Hinsicht Einzelnen -
VI. Der »Unterschied« in der konkreten Bestimmung
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Albert Marcus Kluge
Über den »Unterschied« in der Dreiteilung
Aufsätze zur Dreiteilungs- hypothese 21
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